Ausbildungsseminar Brandschutzbeauftragter:

Ausbildung in zwei Teilen nach den Vorgaben der gewerblichen Berufsge­nos­sen­schaften (DGUV-Information 205-003) und der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb-Richtlinie 12-09/1).

Der Lehrgang erfüllt ebenfalls die Anforderungen an die Ausbildung für Brandbekämpfung und Eva­kuierung nach § 10, Abs. 2, Arbeitsschutzgesetz.


Ausbildungsdauer:

64 h Gesamtdauer der Unterrichtseinheiten

Grundlage:

Durch die betriebliche Gefährdungsbeurteilung die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (BSB)  oder durch das genehmigte Brandschutzkonzept  als Teil des Bau-und Betriebsgenehmigungsverfahren kann sich die Notwendigkeit eines Brandschutzbeauftragten ergeben, aber auch aus  baurechtlichen Forderungen und Vorgaben der Bundesländer zur Benennung eines Brandschutzbeauftragten (z.B. in Verkaufsstätten, Industriebauten und Hochhäusern).


Zielgruppe:

Zum Brandschutzbeauftragten können Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder gleichwertiger Ausbildung vom Betreiber der Betriebseinrichtung bestellt werden, die an dem vorliegenden siebentägigen Lehrgang (64 Lehreinheiten) einschließlich Prüfung  erfolgreich teilgenommen haben.


Inhalt und erreichbare Qualifikation:

Durch diesen Lehrgang erlangen die Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse in Theorie und Praxis, um in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes im Unternehmen unterstützend sowie gem. verordnungsrechtlicher Anforderungen in sog. Sonderbauten tätig werden zu können.

Die Teilnehmer sind nach erfolgreich absolviertem Lehrgang in der Lage:

Brand- und Explosionsgefahren zu erkennen, einzuschätzen und zu vermeiden sowie präventiv tätig zu werden. Sie werden durch das vermittelte Wissen und die erworbenen Fähigkeiten in die Lage versetzt, zielgerichtet und vorschriftengerecht brandschutztechnische Maßnahmen kreativ und ökonomisch einzusetzen:

  • Organisatorische und personelle Brandschutzmaßnahmen
  • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
  • Zusammenarbeit mit den Behörden, der Feuerwehr, den Versicherten und Sachver­ständigen
  • Aufstellung von Sicherheits-, Brandbekämpfungs- und Alarmplänen
  • Unterweisung und Schulung von Betriebsangehörigen u. ggf. sonstigen Personen
  • Durchführen von Brandschutzbegehungen und Bestandsvergleichen
  • Zusammenfassen genehmigungsrechtlich erforderlicher Brandschutzanforderungen  durch Erfassen von Baugenehmigungslagen, Brandschutzkonzepten und sonstigen Brandschutz­gutachten / -nachweise
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Erfassen und Erkennen von bau- und arbeitsschutzrechtlichen Erfordernissen

Der Lehrgang vermittelt fundierte und bedingt interdisziplinäre Kenntnisse im Brandschutz, die u.a. durch Experimentalvortrag sowie praktische Löschübung und einem Workshop in Teamarbeit praxisnah untermauert werden.

Laut  § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist durch den Arbeitgeber für eine geeignete Brandschutzorganisation zu sorgen. Die Industriebaurichtlinie, Verkaufsstättenverordnung über 2000m² fordern von Unternehmen ab bestimmten Flächengrößen oder Nutzungen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.


Wo:

Die Ausbildung erfolgt zu angegebenen Seminarterminen in unserem Schulungsstandort in Duisburg.

Auf Vereinbarung bieten wir Inhouse-Seminare in Ihrer Betriebsstätte an.