Ausbildung in zwei Teilen nach den Vorgaben der gewerblichen Berufsgenossenschaften (DGUV-Information 205-003) und der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb-Richtlinie 12-09/1).
Der Lehrgang erfüllt ebenfalls die Anforderungen an die Ausbildung für Brandbekämpfung und Evakuierung nach § 10, Abs. 2, Arbeitsschutzgesetz.
Ausbildungsdauer:
64 h Gesamtdauer der Unterrichtseinheiten
Grundlage:
Durch die betriebliche Gefährdungsbeurteilung die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (BSB) oder durch das genehmigte Brandschutzkonzept als Teil des Bau-und Betriebsgenehmigungsverfahren kann sich die Notwendigkeit eines Brandschutzbeauftragten ergeben, aber auch aus baurechtlichen Forderungen und Vorgaben der Bundesländer zur Benennung eines Brandschutzbeauftragten (z.B. in Verkaufsstätten, Industriebauten und Hochhäusern).
Zielgruppe:
Zum Brandschutzbeauftragten können Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder gleichwertiger Ausbildung vom Betreiber der Betriebseinrichtung bestellt werden, die an dem vorliegenden siebentägigen Lehrgang (64 Lehreinheiten) einschließlich Prüfung erfolgreich teilgenommen haben.
Inhalt und erreichbare Qualifikation:
Durch diesen Lehrgang erlangen die Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse in Theorie und Praxis, um in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes im Unternehmen unterstützend sowie gem. verordnungsrechtlicher Anforderungen in sog. Sonderbauten tätig werden zu können.
Die Teilnehmer sind nach erfolgreich absolviertem Lehrgang in der Lage:
Brand- und Explosionsgefahren zu erkennen, einzuschätzen und zu vermeiden sowie präventiv tätig zu werden. Sie werden durch das vermittelte Wissen und die erworbenen Fähigkeiten in die Lage versetzt, zielgerichtet und vorschriftengerecht brandschutztechnische Maßnahmen kreativ und ökonomisch einzusetzen:
Der Lehrgang vermittelt fundierte und bedingt interdisziplinäre Kenntnisse im Brandschutz, die u.a. durch Experimentalvortrag sowie praktische Löschübung und einem Workshop in Teamarbeit praxisnah untermauert werden.
Laut § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist durch den Arbeitgeber für eine geeignete Brandschutzorganisation zu sorgen. Die Industriebaurichtlinie, Verkaufsstättenverordnung über 2000m² fordern von Unternehmen ab bestimmten Flächengrößen oder Nutzungen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.
Wo:
Die Ausbildung erfolgt zu angegebenen Seminarterminen in unserem Schulungsstandort in Duisburg.
Auf Vereinbarung bieten wir Inhouse-Seminare in Ihrer Betriebsstätte an.