Ausbildungsseminar Brandschutzhelfer

Ausbildung von Betriebsangehörigen im Rahmen einer Sicherheitsunterweisung hinsichtlich arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen.

Laut  § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist durch den Arbeitgeber für eine geeignete Brandschutzorganisation zu sorgen.


Ausbildungsdauer:

(4-5h), je nach Teilnehmeranzahl (max. 20 Personen)


Grundlage:

Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.

Die Ausbildung erfolgt als allgemein anerkannte Unterweisung hinsichtlich der berufsgenossenschaftlichen Anforderungen gemäß der DGUV Information 205-023.


Zielgruppe:

Personal von gewerblichen Unternehmen, Behörden, Vereinen etc.

 

Inhalt und erreichbare Qualifikation:

Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden (ohne Eigen- oder Umgebungsgefährdung), Erkennen von Gefahrensituationen, Ermessen von Brandschutzmaßnahmen und die Sicherstellung der selbstständigen und unterstützenden Rettung der Beschäftigten im Brandfall.

 

Seminarinhalte kurz

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
  • Aufgaben des Brandschutzhelfers
  • Gefahren an der Brandstelle
  • Verbrennungslehre, Löschlehre
  • Praktische Ausbildung

 

Wo:

Die Ausbildung erfolgt zu angegebenen Seminarterminen in unserem Schulungsstandort in Duisburg.

Auf Vereinbarung bieten wir Inhouse-Seminare in Ihrer Betriebsstätte an.